KEM ERWL Newsletter Februar 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KEM ERWL Newsletter Februar 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KEM ERWL Newsletter Juli 2020

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir möchten Sie gerne mit diesem Newsletter der Klima- und Energiemodellregion Wechselland über die aktuellen Aktivitäten und FÖRDERUNGEN informieren!

 

Auch 2020 gibt es wieder HOHE FÖRDERUNGEN des Bundes und Landes

 „RAUS AUS ÖL“ 2020

Mit „RAUS AUS ÖL“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird auch der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Die Förderung beträgt bis zu 5.000 Euro. Es können max. 30% der förderungsfähigen Kosten gefördert werden. Einreichen können natürliche Personen in Ein-/ Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern. Auch für den mehrgeschoßigen Wohnbau und Betriebe gibt es hier Möglichkeiten. Details siehe www.raus-aus-öl.at.

Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2020 erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor dem 01.01.2020 geliefert wurde, können nicht gefördert werden. Das neue Einreichverfahren besteht aus 2 Schritten: Schritt 1 - Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online und ist solange möglich wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2020. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert. Schritt 2 - Die Antragstellung muss innerhalb von 20 Wochen nach der Registrierung erfolgen. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. Dafür ist unter Anderem ein gültiger Energieausweis oder ein Energieberatungsprotokoll für eine durchgeführte Energieberatung  (z.B. durch Energieregion Oststeiermark GmbH möglich, siehe unten) erforderlich.

SANIERUNGSOFFENSIVE 2020

Mit der SANIERUNGSOFFENSIVE 2020 werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, gefördert. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40% führen. 

Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 4.000 Euro und 6.000 Euro. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen kann weiters ein Zuschlag von bis zu 3.000 Euro gewährt werden. Bitte beachten Sie: Es können max. 30% der förderungsfähigen Kosten gefördert werden. 

Bei thermischen Sanierungen ist die energetische Ausgangssituation für das Sanierungsobjekt bei Antragstellung und die Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen mit Hilfe eines Energieausweises darzustellen. Einreichen können natürliche Personen. Auch für den mehrgeschoßigen Wohnbau gibt es hier Möglichkeiten. Details siehe www.sanierungsscheck20.at. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2020 erbracht wurden. Anträge können solange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2020. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter www.sanierungsscheck20.at.

Für beide Förderungen gilt: 

Es stehen ebenso folgende Landesförderungen zur Verfügung, die kombiniert werden können!

 

ÖKOFÖRDERRICHTLINIEN DES LANDES

seit 01. Juni 2020

Mit 1. Juni 2020 traten nun die neuen ÖKOFÖRDERRICHTLINIEN DES LANDES STEIERMARK für Biomasse-, Solarthermieanlagen sowie Wärmepumpen in Kraft. Die Förderaktion läuft bis zum 31.12.2020 bzw. solange Budgetmittel verfügbar sind. Es können max. 30% der förderungsfähigen Kosten gefördert werden. Lieferungen und Leistungen für neue Förderanträge können ab 1.3.2020 berücksichtigt werden und müssen vor Lieferung und Montage gestellt werden. Nach Errichtung der Anlage kann die Förderauszahlung innerhalb von 9 Monaten nach Zuteilung der Antragsnummer erfolgen. Förderungsfähig ist der Tausch von bestehenden Heizungsanlagen, wenn fossile Brennstoffe wie Kohle, Koks, Heizöl, Erd- oder Flüssiggas sowie Stromheizungen ersetzt werden, wenn kein Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme möglich ist. Neubauten können nicht mehr gefördert werden.

Umstieg von fossilen Brennstoffen auf Holzheizung oder Wärmepumpe:

Scheitholz- und Kombikessel max. € 1.200,00 / Pellets- und Hackschnitzelkessel max. € 3.600,00 / für Grundwasser- und Erdwärmepumpe max. € 2.800,00 (Luftwärmepumpen sind nicht mehr förderbar)

Solarthermische Anlagen und wasserbasierende Hybridanlagen:

Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie in neue wasserbasierende Hybridanlagen. Solarthermieanlagen sind bei Bestandsgebäuden und im Neubau förderfähig. Die installierte Bruttokollektorfläche muss mindestens 4 m² betragen bzw. ist der Bruttoflächennachweis mittels Kollektorprüfbericht beizulegen.

Förderhöhe ist gleichgeblieben: € 150,00/m² bis 10m2 Bruttofläche, für jeden weiteren m² € 100,00 / Zuschlag Hybridkollektoren € 50,00/m² / Deckelung: max. 30% der förderfähigen Investitionskosten und

Ein- / Zweifamilienhaus:  max. € 2.000,00, ab 3 Wohneinheiten: max. € 1.800,00 / plus € 300,00 pro weitere WE, Sondernutzung, unternehmerische Nutzung: max. € 5.000,00

Umstellung auf Fern-/Nahwärme (mind. 80% erneuerbar): Ein- / Zweifamilienhaus:  max. € 1.200,00, Mehrfamilienwohnhaus je nach Anzahl der WE: € 300,00 bis € 600,00 

In einigen Gebieten der Steiermark ist auch der Fernwärmeanschluss an Erd- / Naturgas förderbar.

Details siehe www.wohnbau.steiermark.at

Lassen Sie sich diese lukrative derzeitige Möglichkeit nicht entgehen und kontaktieren Sie bei Fragen: 

Ing. Johann Oswald, Modellregionsmanager der KEM Wechselland (0664 5200271, energieregion-wechselland@aon.at) oder die Energieregion Oststeiermark GmbH, die auch die Energieberatung durchführen darf und kann  (0676 78400 86, office@erom.at).

 

 

 

Energieregion Oststeiermark GmbH

8321 St. Margarethen an der Raab 163

www.erom.at

 




 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Woche Hartberg, Ausgabe 32